Wieder einmal gibt es durch die neuen Verordnungen ein paar wichtige Änderungen! Wir haben unsere Konzepte soweit für euch angepasst.
Die aktuellen Hygienekonzepte findet ihr unter:




Von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Kita-Kinder über 6 Jahre und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.
Eine weitere Ausnahme für die 2 G Regelung gelten in allen Bereichen für Menschen mit medizinischer Kontradiktion, die sich demnach nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Das betrifft insbesondere Schwangere im ersten Trimester. Dennoch greift auch bei diesen die Testpflicht. Ein entsprechender Nachweis der medizinischen Kontradiktion und des negativen Schnelltests ist in Verbindung mit dem Ausweis vorzulegen.
Wir als Verein sind verpflichtet und angehalten diese Regeln zu kontrollieren! Wir bitten um euer Verständnis