Durch die neuen Verordnungen gibt es ein paar wichtige Änderungen! Wir haben unsere Konzepte dahingehend soweit für euch angepasst.
Die aktuellen Hygienekonzepte findet ihr unter:
Die aktuellen Kontaktnachverfolgungslisten findet ihr unter:
Also aktuell gilt:




Ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
sowie Kita-Kinder über 6 Jahre und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines
verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer
Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.
Wir als Verein sind verpflichtet und angehalten diese Regeln zu kontrollieren! Wir bitten um euer Verständnis 


